LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 19.12.2017
L 7 AS 3405/17
Normen:
SGB II § 21 Abs. 6;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 03.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 10 AS 3118/15

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB IIAnforderungen an unabweisbaren Mehrbedarf an Fahrtkosten

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2017 - Aktenzeichen L 7 AS 3405/17

DRsp Nr. 2018/1536

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Anforderungen an unabweisbaren Mehrbedarf an Fahrtkosten

Es besteht mangels besonderen Bedarfs kein Anspruch auf Berücksichtigung eines Mehrbedarfes gemäß § 21 Abs. 6 SGB II für Fahrtkosten zu Ärzten, wenn die Fahrtkosten den im Regelbedarf für Verkehr enthaltenen Anteil nicht deutlich übersteigen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 3. August 2017 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 21 Abs. 6;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt die Erstattung von Fahrtkosten zu eigenen ambulanten Behandlungen bei Fachärzten sowie zu Klinikbesuchen bei seiner Lebensgefährtin und seiner Tochter im Zeitraum vom 9. März 2015 bis 25. Januar 2017 in Höhe von insgesamt 124,02 Euro als Zuschuss.