LAG Hamm, vom 08.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 944/15
ArbG Rheine, vom 16.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 696/15
Anspruch auf Insolvenzgeld auch für AuszubildendeAnfechtungssperre und Insolvenzanfechtung
BAG, Urteil vom 26.10.2017 - Aktenzeichen 6 AZR 511/16
DRsp Nr. 2017/17307
Anspruch auf Insolvenzgeld auch für AuszubildendeAnfechtungssperre und Insolvenzanfechtung
Anlass, eine verfassungsrechtlich legitimierte Anfechtungssperre in Höhe des auf den Vergütungszeitraum entfallenden Existenzminimums zu erwägen, besteht nicht, wenn die Rückforderung im Wege der Insolvenzanfechtung gemäß § 131 Abs. 1InsO deshalb erfolgt, weil die Vergütung unter dem Druck einer drohenden Zwangsvollstreckung gezahlt wurde. Das gilt auch dann, wenn die Rückforderung gezahlte Ausbildungsvergütung betrifft und wenn das Insolvenzverfahren auf einen schon längere Zeit vor der Zahlung gestellten Antrag hin eröffnet wurde.Orientierungssätze:1. Die Arbeitsgerichte sind als Prozessgerichte im Rechtsstreit über eine Insolvenzanfechtung daran gebunden, welche Eröffnungsanträge das Insolvenzgericht in seiner rechtskräftigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als maßgeblich bestimmt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Beschluss ausnahmsweise an einem Mangel leidet, der zu seiner Nichtigkeit führt.
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