LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 05.05.2021
L 9 SO 56/21 B ER
Normen:
SGB XII § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und S. 6-8; SGB XII § 41 Abs. 1; SGB XII § 41 Abs. 2; FreizügG/EU § 2 Abs. 1; FreizügG/EU § 2 Abs. 5; FreizügG/EU § 2 Abs. 7; FreizügG/EU § 4; FreizügG/EU § 5 Abs. 4; FreizügG/EU § 7 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; SGG § 86b Abs. 2 S. 2 und S. 4; ZPO § 920 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 25.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 28 SO 481/20 ER

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen VerfahrenAnforderungen an die Leistungsberechtigung eines rumänischen Staatsbürgers bei einem mindestens fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalt im Bundesgebiet im Hinblick auf eine fehlende Anmeldung bei der Meldebehörde

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.05.2021 - Aktenzeichen L 9 SO 56/21 B ER

DRsp Nr. 2021/8279

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an die Leistungsberechtigung eines rumänischen Staatsbürgers bei einem mindestens fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalt im Bundesgebiet im Hinblick auf eine fehlende Anmeldung bei der Meldebehörde

Der Anwendung der Rückausnahme in § 23 Abs. 3 Satz 7 SGB XII steht nicht entgegen, dass sich der Antragsteller nicht bei einer Meldebehörde angemeldet hat.

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.01.2021 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwalt I aus C beigeordnet.

Normenkette:

SGB XII § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und S. 6-8; SGB XII § 41 Abs. 1; SGB XII § 41 Abs. 2; FreizügG/EU § 2 Abs. 1; FreizügG/EU § 2 Abs. 5; FreizügG/EU § 2 Abs. 7; FreizügG/EU § 4; FreizügG/EU § 5 Abs. 4; FreizügG/EU § 7 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; SGG § 86b Abs. 2 S. 2 und S. 4; ZPO § 920 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.