Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.01.2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwalt I aus C beigeordnet.
I.
Der Antragsteller begehrt Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.
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