LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.12.2019
3 Sa 338/19
Normen:
EStG § 42 d Abs. 1 Nr. 1; BGB § 426 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 14.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1130/19

Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2019 - Aktenzeichen 3 Sa 338/19

DRsp Nr. 2020/6103

Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer

Der Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB i.V. mit § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG besteht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Steuerforderung für den Arbeitnehmer freiwillig oder aufgrund eines Haftungsbescheides erfüllt.

Tenor

1.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14.8.2019, Az.: 7 Ca 1130/19, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 42 d Abs. 1 Nr. 1; BGB § 426 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtstreits streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin von dieser für ihn abgeführte Lohnsteuerbeiträge und Solidaritätszuschläge zu erstatten.

1. 2.