VGH Bayern - Beschluss vom 21.12.2017
8 ZB 17.979
Normen:
BGB § 242; BayStrWG Art. 67 Abs. 4;
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 22.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen Au 6 K 16.1118

Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Feststellung der Nichtigkeit der Eintragung eines Fußwegs im Straßenbestandsverzeichnis; Fehlen der Originalverfahrensakten und -karteikarten; Verwirkung des Klagerechts

VGH Bayern, Beschluss vom 21.12.2017 - Aktenzeichen 8 ZB 17.979

DRsp Nr. 2018/13575

Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Feststellung der Nichtigkeit der Eintragung eines Fußwegs im Straßenbestandsverzeichnis; Fehlen der Originalverfahrensakten und -karteikarten; Verwirkung des Klagerechts

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 242; BayStrWG Art. 67 Abs. 4;

Gründe

I.

Die Parteien streiten über die Feststellung der Nichtigkeit der Eintragung eines Fußwegs im Straßenbestandsverzeichnis des Beklagten.

Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstücks FlNr. ... der Gemarkung Kirchheim. An der Nordseite dieses Grundstücks befindet sich ein Fußweg, der im Bestandsverzeichnis für beschränkt öffentliche Wege des Beklagten als "Fußweg zum Bahnhof" eingetragen ist.

Über den Bestand und die Benutzung dieses Wegs kam es in der Vergangenheit zwischen der Klägerin und dem Beklagten wiederholt zu zivil- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten.