LAG Köln, vom 06.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 423/13
ArbG Köln, vom 24.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 47/13
Anspruch eines ordentlich nicht kündbaren Mitarbeiters des Bundesamts für Verfassungsschutz auf Weiterbeschäftigung
BAG, Urteil vom 27.05.2015 - Aktenzeichen 5 AZR 88/14
DRsp Nr. 2015/14585
Anspruch eines ordentlich nicht kündbaren Mitarbeiters des Bundesamts für Verfassungsschutz auf Weiterbeschäftigung
Begehrt ein nach § 34 Abs. 2TVöD ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer unter Berufung auf die vertragliche Rücksichtnahmepflicht Schadensersatz wegen unterlassener Beschäftigung, ist er für die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegungs- und beweisbelastet.Orientierungssätze:1. Die im Kündigungsschutzprozess nach § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG oder § 626 Abs. 1BGB iVm. § 34 Abs. 2TVöD für die Prüfung einer (anderweitigen) Beschäftigungsmöglichkeit geltenden Grundsätze der Darlegungslast können für den Rechtsstreit über Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Rücksichtnahmepflichten nicht herangezogen werden.2. Wird der Kündigungsschutzklage mit der Begründung stattgegeben, der Arbeitgeber habe eine fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nicht nachgewiesen, ist mit Rechtskraft der Entscheidung für den vom Arbeitnehmer wegen behaupteter Verletzung der Beschäftigungspflicht geführten Schadensersatzprozess nicht bindend festgestellt, dem Arbeitgeber sei über den Kündigungstermin hinaus eine Beschäftigung möglich und zumutbar gewesen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.