Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. November 2021 (
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten in diesem und einem Parallelverfahren unter
Das Verwaltungsverfahren blieb für die Klägerin ohne Erfolg. In dem dagegen geführten Klageverfahren hat das Sozialgericht (
Mit ihrer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des LSG rügt die Klägerin das Vorliegen von Verfahrensmängeln.
II
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