Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 8. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Klägerin verlangt von dem Beklagten als Insolvenzverwalter Schadensersatz wegen mangelhafter Futtermittellieferungen der Insolvenzschuldnerin (Schuldnerin).
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