KG - Urteil vom 21.12.2020
10 U 59/19
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 13.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 555/18

Ansprüche wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Verdachtsberichterstattung über den Schmuggel von Krebsmedikamenten nach Deutschland

KG, Urteil vom 21.12.2020 - Aktenzeichen 10 U 59/19

DRsp Nr. 2021/10005

Ansprüche wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Verdachtsberichterstattung über den Schmuggel von Krebsmedikamenten nach Deutschland

Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird das am 13.06.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 555/18 - teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an der Intendantin, es zu unterlassen,

1. wie in dem TV-Magazin "X" vom X.10.2018 geschehen zu behaupten bzw. behaupten zu lassen, zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen und/oder sonst zu verbreiten bzw. sonst verbreiten zu lassen

"Ein internes Dokument der europäischen Arzneimittelaufsicht belegt: Der Medikamentenhändler X steht offenbar im Zentrum eines internationalen, kriminellen Netzwerks." (Antrag I5b der Klage)

und/oder