Antrag auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG

An das Arbeitsgericht . Adresse

 

 

In dem Rechtsstreit . ./. . - Az. -

bestellen wir uns für die Beklagte. Für diese beantragen wir, wie folgt zu erkennen:

1.    Die Klage wird abgewiesen.

Für den Fall des Unterliegens mit dem Antrag zu 1. beantragen wir hilfsweise:

2.    Die vorläufige Vollstreckbarkeit wird gem. § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ausgeschlossen.

Begründung:

I.   Sachverhalt

[Ausführungen zum Sachverhalt.]

II.  Rechtliche Würdigung

1.  Zur Klageabweisung

     Die Klage ist nicht nur unzulässig, sie ist auch unbegründet. .

2.  Hilfsweise: Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit

     Sollte das Gericht der Klage stattgeben, ist die vorläufige Vollstreckbarkeit auszuschließen. Denn für den Fall, dass der Kläger mit seiner Klage durchdringt, würde die Vollstreckung des Klägers der Beklagten einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen.

     Durch die Vollstreckung würden vollendete, nicht mehr korrigierbare Tatsachen geschaffen. Die Weiterbeschäftigung würde zu . führen, was Verluste zur Folge hätte, die bei Unterliegen des Klägers mit der Kündigungsschutzklage nicht von diesem ersetzt werden könnten. Es besteht die konkrete Gefahr, dass Rückgriffsansprüche der Beklagten erheblich erschwert sind.

Einfache und beglaubigte Abschrift sind beigefügt.

Unterschrift (Rechtsanwalt)