An das Landesarbeitsgericht
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In Sachen
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Namens und im Auftrag des Klägers und Berufungsklägers beantrage ich unter Beifügung des Urteils erster Instanz,
1. dem Kläger und Berufungskläger für die Durchführung der Berufung Prozesskostenhilfe zu bewilligen,
2. dem Kläger und Berufungskläger mich zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung beizuordnen.
Begründung:
1. Der Kläger ist nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen außerstande, die Kosten des Rechtsstreits auch nur teilweise aufzubringen. Dazu verweise ich auf die bereits in erster Instanz eingereichte Erklärung des Klägers über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
2. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat hinreichend Aussicht auf Erfolg und ist auch nicht mutwillig, denn .
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