Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG

An das Arbeitsgericht . Adresse

 

Antrag gem. § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG

der Firma .

            - Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte: .

gegen

Frau.

            - Antragsgegnerin -

wegen einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung

Wir bestellen uns für die Antragstellerin, in deren Namen und Auftrag wir - der besonderen Dringlichkeit der Sache wegen ohne mündliche Verhandlung und durch den Vorsitzenden allein - im Wege der einstweiligen Verfügung beantragen,

1.    die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Arbeitsgerichts . vom . (Az. .) bis zur Verkündung einer Entscheidung über den Weiterbeschäftigungsanspruch ohne Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen,

2.    hilfsweise, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Arbeitsgerichts . vom . (Az. .) bis zur Verkündung einer Entscheidung über den Weiterbeschäftigungsanspruch gegen Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen.

Begründung:

I.        Sachverhalt

1.       [Ausführungen zur Antragstellerin, zur Antragsgegnerin, zum Arbeitsverhältnis und zum Kündigungsschutzverfahren.]

2.       Die Antragstellerin ist durch Urteil des Arbeitsgerichts . vom . (Az. .) zur vorläufigen Weiterbeschäftigung der Antragsgegnerin verurteilt worden. Die Antragstellerin hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.

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