An das Arbeitsgericht . Adresse
Antrag gem. § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG
der Firma .
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte: .
gegen
Frau.
- Antragsgegnerin -
wegen einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung
Wir bestellen uns für die Antragstellerin, in deren Namen und Auftrag wir - der besonderen Dringlichkeit der Sache wegen ohne mündliche Verhandlung und durch den Vorsitzenden allein - im Wege der einstweiligen Verfügung beantragen,
1. die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Arbeitsgerichts . vom . (Az. .) bis zur Verkündung einer Entscheidung über den Weiterbeschäftigungsanspruch ohne Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen,
2. hilfsweise, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Arbeitsgerichts . vom . (Az. .) bis zur Verkündung einer Entscheidung über den Weiterbeschäftigungsanspruch gegen Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen.
Begründung:
I. Sachverhalt
1. [Ausführungen zur Antragstellerin, zur Antragsgegnerin, zum Arbeitsverhältnis und zum Kündigungsschutzverfahren.]
2. Die Antragstellerin ist durch Urteil des Arbeitsgerichts . vom . (Az. .) zur vorläufigen Weiterbeschäftigung der Antragsgegnerin verurteilt worden. Die Antragstellerin hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.
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