An das
Sozialgericht
(Rubrum)
wegen: Gewährung einer Altersrente
Wir bestellen uns zu Prozessbevollmächtigten des Klägers und werden
beantragen:
Die Beklagte wird verurteilt, den Bescheid vom 21.05.20.. in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17.09.20.. aufzuheben und dem Kläger ab 01.07.20.. unter Berücksichtigung der Zeit vom 01.05.20..-30.06.20.. als Beitragszeit eine höhere Altersrente nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu gewähren.
Begründung:
Die Parteien streiten über die Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug als Beitragszeiten i.S.d. § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI bei der Berechnung der Altersrente.
A. Sachverhalt
Der seit 1971 ununterbrochen bei seinem Arbeitgeber beschäftigte Kläger schloss mit diesem am 22.10.20.. einen Aufhebungsvertrag. Dieser enthält in § 4
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