Antragserwiderung bei Antrag eines Betriebsratsmitglieds auf Erstattung der Kosten für eine Schulungsmaßnahme mit Begründung

 

 

An das Arbeitsgericht

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Az.: .

 

Antragserwiderung in dem Beschlussverfahren

mit den Beteiligten (Rubrum wie Antrag)

Es wird beantragt,

den Antrag des Betriebsrats zurückzuweisen.

Begründung:

Die schriftsätzlichen Angaben des Antragstellers über die Schulung (Themenkatalog und Höhe der Kosten) werden nicht bestritten. Die Arbeitgeberin ist jedoch nach wie vor der Auffassung, dass die Schulung nicht erforderlich i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG war. Zwar war der Antragsteller zu 1 im Zeitpunkt der Schulung erst seit . Jahren Mitglied des Betriebsrats. Er hat aber während dieser Zeit in seiner Betriebsratsarbeit zu allen Fragen der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung ausreichend Erfahrungswissen gesammelt, um die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats zu gewährleisten. In diesen Jahren war der Antragsteller immer wieder mit Verfahren nach § 99 BetrVG bei Einstellungen, Versetzungen und Eingruppierungen und Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG vor Kündigungen befasst, so dass er ausreichende Kenntnisse in den Bereichen Begründung, Ausgestaltung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Rechte und Pflichten der Vertragspartner, den wesentlichen Themen der Schulungsveranstaltung des Streitfalls, besaß.