Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 04.07.2022, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.950,96 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2022 zu zahlen. Wegen des weitergehenden Zinsverlangens wird die Klage abgewiesen.
2.Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben die Klägerin 55 % und die Beklagte 45 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last.
3. 4. 5.
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