Arbeitsblatt Abgrenzung Scheinselbständiger oder Freier Mitarbeiter

Übersicht der Kriterien zur Abgrenzung:

Freie/-r Mitarbeiter/-in/Arbeitnehmer/-in  

 

Nicht der vorliegende Vertragstext ist entscheidend, sondern die tatsächlich gelebte Vertragsgestaltung. Wesentliches Abgrenzungskriterium ist dabei die

 

persönliche Abhängigkeit,

 

die das BAG aus einer Vielzahl möglicher Merkmale ermittelt.Erst eine Überprüfung mehrerer Abgrenzungskriterien lässt den Schluss zu, ob die Arbeitnehmereigenschaft anzunehmen ist. Letztlich hängt die Entscheidung davon ab, welche Merkmale überwiegen. Diese Indizien sind nach der typologischen Methode zu würdigen. Bei der Bearbeitung des Kriterienkataloges ist zu betonen, dass es kein Einzelmerkmal gibt, welches aus der Vielzahl möglicher Merkmale unverzichtbar vorliegen muss.

 

Freie/-r Mitarbeiter/-in

Arbeitnehmer/-in

 

 nein

zeitliche Weisungsgebundenheit

 ja

 nein

Eingliederung in den Betrieb

 ja

 nein

Benutzung der betrieblichen Arbeitsgeräte

 ja

 nein

Unterordnung anderer im Dienst des Auftraggebers stehender Personen

 ja

 nein

Pflicht zur Übernahme von Vertretungen

 ja

 nein