Autor: Rudolf |
Neben den allgemeinen Regelungen für die Gestaltung der Arbeitsräume (
Beim Arbeiten können sich zahlreiche physikalische Einflüsse negativ auf die Gesundheit der Arbeitnehmer auswirken. Dem Schutz vor Gesundheitsbeeinträchtigungen durch das Heben und Tragen von Lasten dient die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV).22) Sie gilt für die , die aufgrund bestimmter Merkmale (z.B. Gewicht, Unhandlichkeit, Instabilität) oder ungünstiger ergonomischer Bedingungen (z.B. falsche Körperhaltung wegen mangelnder räumlicher Bewegungsfreiheit) die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, insbesondere ihre Lendenwirbelsäule, gefährden können (§ Abs. und ).
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