ArbSchG
Stand: 31.05.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, BGBl. I Nr. 140

Arbeitsschutzgesetz - Inhaltsverzeichnis

ArbSchG ( Arbeitsschutzgesetz )

FNA : 805-3

Fassung vom 07.08.1996

Inkrafttreten der Fassung: 21.08.1996

Zuletzt geändert durch:Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden vom 31.05.2023 (BGBl. I Nr. 140)

Inhaltsverzeichnis ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen ZWEITER ABSCHNITT Pflichten des Arbeitgebers § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers § 4 Allgemeine Grundsätze § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen § 6 Dokumentation § 7 Übertragung von Aufgaben § 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber § 9 Besondere Gefahren § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen § 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge § 12 Unterweisung § 13 Verantwortliche Personen § 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes DRITTER ABSCHNITT Pflichten und Rechte der Beschäftigten § 15 Pflichten der Beschäftigten § 16 Besondere Unterstützungspflichten § 17 Rechte der Beschäftigten VIERTER ABSCHNITT Verordnungsermächtigungen § 18 Verordnungsermächtigungen § 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen § 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst FÜNFTER ABSCHNITT Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie