Arbeitsvertragliche Entgeltregelung für Sonderleistungen

Arbeitsvertragliche Entgeltregelung für Sonderleistungen

Zwischen

...

- nachfolgend Arbeitgeber genannt -

und

Frau/Herrn ...

- nachfolgend Arbeitnehmer/-in genannt -

wird folgender Arbeitsvertrag vereinbart:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis beginnt am ....

§ 2 Tätigkeit

Der/Die Arbeitnehmer/-in wird eingestellt als .... Der Arbeitgeber behält sich vor, dem/der Arbeitnehmer/-in auch andere seiner/ihrer Qualifikation entsprechende gleichwertige und zumutbare Tätigkeiten zuzuweisen, ohne dass dies Einfluss auf die vereinbarte Vergütung hat.

§ 3 Vergütung

Der/Die Arbeitnehmer/-in erhält für die unter § 2 näher bezeichnete Tätigkeit ein Bruttoarbeitsentgelt entsprechend § 1 Abs. 2 MiLoG, das jeweils zum Monatsende fällig wird. Die Zahlung erfolgt bargeldlos.

Die Zahlung von Gratifikationen oder ähnlichen Sonderzahlungen liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers, sie begründen keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.