Auf die Beschwerde des bestellten Amtsvormunds wird der Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 18. November 2022 - Az.
3.
Es wird Vormundschaft eingerichtet. Zum Vormund wird das Jugendamt des Landkreises (Y) bestellt.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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