Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des ArbG Mönchengladbach vom 12.10.2017 wird zurückgewiesen.
2.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
3.Streitwert: 1.290,00 €
I.
Die sofortige Beschwerde wendet sich gegen die Ablehnung der Aussetzung des Verfahrens durch das Arbeitsgericht.
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