Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 25.03.2021 -
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig.
III.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
I.
Der Beklagte ist eine vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannte Ausbildungs- und Prüfungsorganisation.
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