1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 25. April 2019 -
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen einer tariflichen Eingruppierung um die Stufenzuordnung auf der Grundlage anrechenbarer Vorbeschäftigungszeiten.
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