Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Juni 2006 - 2 Sa 1206/05 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung.
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