OVG Saarland - Beschluss vom 01.09.2021
2 B 175/21
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1; KSVG § 147; SGB VIII § 23;

Begrenzung der geförderten Wochenstundenzahl in der Kindertagespflege auf 50 Stunden hinsichtlich Existenzgefährdung; Außervollzugsetzung der Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindestagespflege im Landkreis Saarlouis

OVG Saarland, Beschluss vom 01.09.2021 - Aktenzeichen 2 B 175/21

DRsp Nr. 2021/14337

Begrenzung der geförderten Wochenstundenzahl in der Kindertagespflege auf 50 Stunden hinsichtlich Existenzgefährdung; Außervollzugsetzung der Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindestagespflege im Landkreis Saarlouis

Einzelfall, in dem das Interesse der Antragstellerin, von der Begrenzung der wöchentlich geförderten Arbeitszeit auf 50 Stunden vorläufig verschont zu bleiben, das öffentliche Interesse an der sofortigen Verwirklichung der Norm überwiegt.

Tenor

Der § 1 Abs. 5 Satz 3 der Satzung des Landkreises Saarlouis über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Landkreis Saarlouis vom 15.1.2021 wird vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf 20.000,- € festgesetzt.

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1; KSVG § 147; SGB VIII § 23;

Gründe

I.

Die Antragstellerin betreut seit über 25 Jahren Kinder als selbständige Kindertagespflegeperson, aktuell in der von ihr und ihrer Tochter geführten Großtagespflegestelle "N..." in A-Stadt, A-Straße. Sie wendet sich mit ihrem am 9.7.2021 gestellten Normenkontrollantrag - 2 C 174/21 - gegen § 1 Abs. 5 Satz 3 der Satzung des Landkreises Saarlouis über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Landkreis Saarlouis. § 1 Abs. 5 dieser Satzung lautet: