BAG vom 03.12.1986
8 AZR 19/86
Normen:
TarVertrG § 1;
Fundstellen:
DB 1987, 1693
DRsp VI(638)69b

BAG - 03.12.1986 (8 AZR 19/86) - DRsp Nr. 1992/6257

BAG, vom 03.12.1986 - Aktenzeichen 8 AZR 19/86

DRsp Nr. 1992/6257

Rechtliche Bedeutung von Niederschriften der Tarifvertragsparteien zu einem Tarifvertrag (allenfalls) als Auslegungshilfe im Falle einer »Ergebnisniederschrift«.

Normenkette:

TarVertrG § 1;

»... Aus der Ergebnisniederschrift vom 23. 12. 1981 über die Besprechung .. zur Erörterung von Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Tarifvereinbarungen .. kann der Kl. keine Rechtsansprüche herleiten. Es handelt sich insoweit nicht um einen Tarifvertrag. Die an der Besprechung Beteiligten haben die Ergebnisniederschrift auch weder für sich allein mit tariflichem Charakter ausgestattet noch in einen der bei gleicher Gelegenheit abgeschlossenen Tarifverträge .. aufgenommen. ...