»... Ein absolutes Alkoholverbot für Kraftfahrer und Gabelstaplerfahrer unterliegt der Mitbestimmung der zuständigen Personalvertretung.
Nach § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG hat der Personalrat mitzubestimmen über Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen. Ein absolutes Alkoholverbot für Kraftfahrer und Gabelstaplerfahrer dient in erster Linie der Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen. ...
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