7/1.2 Abgrenzung von anderen Beendigungstatbeständen

Autor: Schmiegel

Außer durch die Kündigung kann das Arbeitsverhältnis auch durch andere Willenserklärungen oder Ereignisse beendet werden. Die verschiedenen Beendigungstatbestände unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Wer ein Arbeitsverhältnis auflösen will, muss überlegen, welche Instrumente ihm hierzu zur Verfügung stehen und welche Vor- und Nachteile sie bieten:

wirksamer Arbeitsvertrag

nichtiger/vernichtbarer Arbeitsvertrag

Beendigung durch einseitige Gestaltung

Kündigung

Beendigungserklärung (bei faktischem Arbeitsverhältnis)

Anfechtung des Arbeitsvertrags

Beendigung aufgrund zweiseitiger Vereinbarung

Aufhebungsvertrag (nach Abschluss des Arbeitsvertrags vereinbart)

Bedingung/Befristung (bei Abschluss des Arbeitsvertrags vereinbart)

keine Beendigungsmöglichkeit durch

Rücktritt

Suspendierung der Hauptpflichten

Störung der Geschäftsgrundlage

keine automatische Beendigung bei

dauernder Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung

Insolvenz des Arbeitgebers

Betriebsstilllegung

Bezug von Altersrente

7/1.2.1 Aufhebungsvertrag

Einvernehmliche Beendigung