Beendigung eines KFZ-Überlassungsvertrags
Entzieht der Arbeitgeber dem/der
Arbeitnehmer/-in den Dienstwagen, obwohl er ihm im Überlassungsvertrag die
private Nutzung eingeräumt hat, so ist er zum Schadensersatz gemäß § 325 Abs. 1
Satz 1 oder § 286 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Satz 1 BGB verpflichtet: BAG, Urt.
v. 23.06.1994 - 8 AZR 537/92, NZA 1994, 1128.
Frau/Herrn
...
Sehr geehrte(r) Frau/Herr ...,
hiermit kündigen wir den mit Ihnen bestehenden PKW-Überlassungsvertrag vom ... ordentlich fristgerecht zum .... Die Berechtigung, den Dienstwagen unentgeltlich zu nutzen, entfällt. Des Weiteren wird nach Auslauf des Leasingvertrages kein neuer Firmenwagen mehr zur Verfügung gestellt.
Ab dem ... bitten wir Sie, die Abrechnung für das Firmenfahrzeug wie folgt vorzunehmen:
1. Der zu versteuernde geldwerte Vorteil entfällt,
2. Ein Fahrtenbuch für das Fahrzeug ist lückenlos zu führen.
3. Die privat gefahrenen Kilometer (inklusive Heimfahrten von der Arbeitsstätte und zurück) werden gesondert aufgeführt und am ... jeden Monats an die Personalabteilung mitgeteilt.
4. Die privat gefahrenen Kilometer werden mit ... Euro netto zuzüglich MWSt. vom Gehalt in Abzug gebracht.
Ort, Datum ...
...
- Unterschrift -
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Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
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