LAG Düsseldorf - Urteil vom 18.12.2003
13 Sa 1280/03
Normen:
BBG § 10 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Krefeld, vom 25.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1599/03

Beendigung von im Rahmen der Insichbeurlaubung mit beurlaubten Beamten geschlossener Arbeitsverhältnisse

LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2003 - Aktenzeichen 13 Sa 1280/03

DRsp Nr. 2004/6018

Beendigung von im Rahmen der Insichbeurlaubung mit beurlaubten Beamten geschlossener Arbeitsverhältnisse

»Das im Rahmen einer "Insichbeurlaubung" nach dem PostPersRG mit dem beurlaubten Beamten geschlossene Arbeitsverhältnis endet auch ohne ausdrückliche Befristung mit der Beendigung der Beurlaubung nach der der Beamte verpflichtet ist, seine Dienstpflichten als aktiver Beamter wieder auszuführen. Ein aktives Nebeneinander beider Rechtsverhältnisse hat der Gesetzgeber entsprechend dem Rechtsgedanken des § 10 Abs. 3 BBG nicht gewollt.«

Normenkette:

BBG § 10 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist "in-sich-beurlaubter" Beamter auf Lebenszeit. Die Parteien streiten um den Bestand des zwischen ihnen am 30.06.2000 begründeten unbefristeten Arbeitsvertrages (Bl. 6 - 14 d. A.).