BVerwG - Beschluss vom 31.08.2017
1 WB 37.16
Normen:
BPersVG § 46 Abs. 3 S. 6; SBG a.F. § 51 Abs. 3 S. 1; SBG § 62 Abs. 3 S. 1;

Beförderung eines als Personalratsmitglied vom Dienst freigestellten Stabsbootsmanns durch fiktive Versetzung auf einen höher bewerteten Dienstposten

BVerwG, Beschluss vom 31.08.2017 - Aktenzeichen 1 WB 37.16

DRsp Nr. 2017/14569

Beförderung eines als Personalratsmitglied vom Dienst freigestellten Stabsbootsmanns durch fiktive Versetzung auf einen höher bewerteten Dienstposten

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BPersVG § 46 Abs. 3 S. 6; SBG a.F. § 51 Abs. 3 S. 1; SBG § 62 Abs. 3 S. 1;

Gründe

I

Der als Personalratsmitglied vom Dienst freigestellte Antragsteller begehrt seine fiktive Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 9 mZ (Oberstabsbootsmann) bewerteten Dienstposten.

Der ... geborene Antragsteller ist Berufssoldat in der Laufbahn der Fachunteroffiziere mit Portepee; seine Dienstzeit endet voraussichtlich mit Ablauf des .... Zuletzt wurde er am ... zum Stabsbootsmann befördert und mit Wirkung vom ... in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 9 eingewiesen. Der Antragsteller gehört der Verwendungsreihe ... (...) an. Seit 15. April 2014 ist er aufgrund seiner Wahl zum Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats beim Marineunterstützungskommando von seinen dienstlichen Tätigkeiten freigestellt.

Der Antragsteller hat seine letzte planmäßige dienstliche Beurteilung unter dem 16. Juli ... zum Vorlagetermin 30. September 2012 erhalten. Dabei wurde die Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten mit einem Durchschnittswert von "8,00" bewertet und als Entwicklungsprognose die "Förderung bis in die höchsten Verwendungen der Laufbahn" abgegeben.