Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 21. Oktober 2015 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 44 815,48 € zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
I
Der Kläger begehrt von dem beklagten überörtlichen Träger der Jugendhilfe die Erstattung der Kosten für Hilfeleistungen an einen Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen, die er als örtlicher Träger der Jugendhilfe in der Zeit vom 11. September 2011 bis zum 30. September 2012 erbracht hat.
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