9/3.1 Begriff und Formen der betrieblichen Altersversorgung durch den Arbeitgeber

Autor: Metz

Das richtige Verständnis des Begriffs der bAV ist eine wichtige Voraussetzung für den Umgang mit dem Betriebsrentenrecht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieses Verständnis sich gewandelt hat von einer passiven betrieblichen Altersversorgung zu einer aktiven, der betrieblichen Vorsorge.

Auslöser dafür war der sozialpolitische Wille, die Altersvorsorge der Arbeitnehmer zu verbessern. Diesem wurde die Möglichkeit gegeben, den Arbeitgeber zu zwingen, für ihn eine bAV einzurichten, um zur Finanzierung der bAV die vom Staat gebotenen zusätzlichen Steuervorteile nutzen. Im Rahmen der privaten Altersvorsorge gibt es diese in der Form nicht mehr. Somit trat im Laufe der Jahre die betriebliche Altersvorsorge neben die bAV. Für beide Formen ist das BetrAVG einschlägig.