LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.12.2019
7 Sa 1228/19
Normen:
ZPO § 256; TVöD § 12;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Oder, vom 16.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 47/19

Begründete Hoffnung auf tarifliche Entgeltanpassung bei pauschaler Bezugnahmen auf Tarifvertrag

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.12.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 1228/19

DRsp Nr. 2020/3835

Begründete Hoffnung auf tarifliche Entgeltanpassung bei pauschaler Bezugnahmen auf Tarifvertrag

Ein dynamisches Regelwerk soll dann Anwendung finden, wenn die Parteien im Arbeitsvertrag Bezug auf den Tarifvertrag nehmen, ohne hier ein bestimmtes Datum zu nennen.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 16. Mai 2019 - 4 Ca 47/19 - abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger über den 31. Oktober 2018 hinaus, eine Vergütung nach der Entgeltgruppe S7 der Vergütungsordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD -SuE) nach dem TVöD (VKA) BT-B in der Fassung des 13. Änderungstarifvertrages vom 18. April 2018 zu gewähren.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 256; TVöD § 12;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger auch nach ihrem Austritt aus dem Arbeitgeberverband VKA Vergütung nach der Entgeltgruppe S7 TVöD -BT-B in der Fassung des 13. Änderungstarifvertrages vom 18. April 2018 zu zahlen.