FNA : 860-9-2
Fassung vom 27.04.2002
Inkrafttreten der Fassung: 01.05.2002
Zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze vom 23.05.2022 (BGBl. I S. 760)
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt
§ 2 Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe
§ 3 Menschen mit Behinderungen
§ 4 Barrierefreiheit
§ 5 Zielvereinbarungen
§ 6 Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
§ 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
§ 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
§ 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
§ 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache
Abschnitt 2 a Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes
§ 12 Öffentliche Stellen des Bundes
§ 12 a Barrierefreie Informationstechnik
§ 12 b Erklärung zur Barrierefreiheit
§ 12 c Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit
§ 12 d Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2 b Assistenzhunde
§ 12 e Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde
§ 12 f Ausbildung von Assistenzhunden
§ 12 g Prüfung von Assistenzhunden und der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft
§ 12 h Haltung von Assistenzhunden
§ 12 i Zulassung einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde
§ 12 j Fachliche Stelle und Prüfer
§ 12 k Studie zur Untersuchung
§ 12 l Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
§ 13 Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
Abschnitt 4 Rechtsbehelfe
§ 14 Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren
§ 15 Verbandsklagerecht
§ 16 Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 5 Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
§ 17 Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
§ 18 Aufgabe und Befugnisse
Abschnitt 6 Förderung der Partizipation
§ 19 Förderung der Partizipation