LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 04.04.2023
L 5 KR 76/22 B ER
Normen:
SGB V § 240 Abs. 4a S. 4;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 08.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 143/22

Festsetzung der Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen KrankenversicherungAnforderungen an das Vorlageverlangen der Krankenkasse zum Nachweis der tatsächlichen Einnahmen

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.04.2023 - Aktenzeichen L 5 KR 76/22 B ER

DRsp Nr. 2023/6280

Festsetzung der Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen an das Vorlageverlangen der Krankenkasse zum Nachweis der tatsächlichen Einnahmen

Ein Verlangen der Krankenkasse nach § 240 Abs. 4a Satz 4 SGB V, die tatsächlichen Einnahmen nachzuweisen, setzt voraus, dass diese den Nachweis mit Hinweis auf die Dreijahresfrist ernsthaft fordert. Einer Rechtsfolgenbelehrung bedarf es nicht.

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 8. Juli 2022 aufgehoben. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt.

Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten für beide Rechtszüge nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB V § 240 Abs. 4a S. 4;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes über Beiträge in der freiwilligen Versicherung.