OVG Sachsen - Urteil vom 20.11.2015
5 A 290/14
Normen:
BRKG § 32 Abs. 1; BRKG § 64 S. 1; SGB V § 133;
Vorinstanzen:
VG Dresden, vom 05.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1706/07

Berücksichtigung von Kosten der Bergwacht bei der Vereinbarung von Entgelten für den Rettungsdienst; Anerkennung der erforderlichen Kosten der Bergwacht im Zusammenhang mit der lückenlosen bedarfsgerechten Sicherung der Notfallrettung

OVG Sachsen, Urteil vom 20.11.2015 - Aktenzeichen 5 A 290/14

DRsp Nr. 2016/5638

Berücksichtigung von Kosten der Bergwacht bei der Vereinbarung von Entgelten für den Rettungsdienst; Anerkennung der erforderlichen Kosten der Bergwacht im Zusammenhang mit der lückenlosen bedarfsgerechten Sicherung der Notfallrettung

1. Die Bergwacht ist unter der Voraussetzung, dass sie Aufgaben der Notfallrettung einschließlich des "Krankentransports" von Notfallpatienten wahrnimmt, Bestandteil des bodengebundenen Rettungsdienstes. Diese Voraussetzung ist im Falle von allein der allgemeinen Gefahrenabwehr dienenden Such- und Bergungseinsätzen nicht erfüllt.