I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24. Mai 2019 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.480,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Vertragsstrafe, da die beklagte Arbeitnehmerin ihr Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist gekündigt hat.
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