Berufungsanträge

Der Berufungsantrag hat zu lauten:

Es wird beantragt,

das Urteil des Arbeitsgerichts ... abzuändern (nicht "aufzuheben", vgl. § 520 Abs. 3 Nr. 1, § 528 ZPO)

und

die Klage abzuweisen,

bzw.

den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger ... Euro zu zahlen,

bzw.

festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom ... nicht beendet worden ist.

oder ähnlich.