Berufungsbegründung

 

 

 

Landesarbeitsgericht .

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Berufungsbegründung

In Sachen .

(volles Rubrum)

wegen Kündigung

wird namens und in Vollmacht des Klägers (Beklagten) und Berufungsklägers beantragt,

das Urteil des Arbeitsgerichts . vom . (Verkündungsdatum) - Az. abzuändern und festzustellen, dass ..

Die Berufung wird wie folgt begründet:

. (Darlegungen zum Umfang der Anfechtung, zur fehlerhaften Rechtsanwendung, zur unrichtigen bzw. unvollständigen Tatsachenfeststellung durch das Arbeitsgericht, zur Beweiswürdigung und zum neuen Sachvortrag (1) - soweit nicht verspätet -)

Rechtsanwalt/Bevollmächtigter (2)

Anmerkungen:

(1) § 64 Abs. 6 ArbGG i.V.m. § 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO : Die Tatsachenfeststellungen der ersten Instanz binden das Berufungsgericht nicht, soweit an deren Vollständigkeit oder Richtigkeit aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel bestehen, vgl. Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 529 Rdnr. 4.

(2) § Abs. .