Landesarbeitsgericht .
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Berufungsbegründung
In Sachen .
(volles Rubrum)
wegen Kündigung
wird namens und in Vollmacht des Klägers (Beklagten) und Berufungsklägers beantragt,
das Urteil des Arbeitsgerichts . vom . (Verkündungsdatum) - Az. abzuändern und festzustellen, dass ..
Die Berufung wird wie folgt begründet:
. (Darlegungen zum Umfang der Anfechtung, zur fehlerhaften Rechtsanwendung, zur unrichtigen bzw. unvollständigen Tatsachenfeststellung durch das Arbeitsgericht, zur Beweiswürdigung und zum neuen Sachvortrag (1) - soweit nicht verspätet -)
Rechtsanwalt/Bevollmächtigter (2)
Anmerkungen:
(1) § 64 Abs. 6 ArbGG
i.V.m. § 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO : Die Tatsachenfeststellungen der ersten Instanz
binden das Berufungsgericht nicht, soweit an deren Vollständigkeit oder
Richtigkeit aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel bestehen, vgl. Musielak/Voit,
ZPO, 19. Aufl. 2022, §
(2) § Abs. .
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