Autor: Schrader |
Besprechung zum Beschluss des BAG vom 14.06.2017 - 10 AZR 330/16
§
§ 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG
I. Leitsatz
Der Zehnte Senat des BAG vertritt die Auffassung, dass Arbeitnehmer eine unbillige Weisung des Arbeitgebers auch dann nicht befolgen müssen, wenn keine dementsprechende rechtskräftige Entscheidung der Gerichte für Arbeitssachen vorliegt.
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