2/1.6 Das Einsichtsrecht muss zur Durchführung einer Aufgabe des Betriebsrats erforderlich sein

Autor: Kolmhuber

Besprechung zum Beschluss des BAG vom 26.09.2017 - 1 ABR 27/16

BetrVG § 80 Abs. 1

BetrVG § 80 Abs. 2

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

I. LeitsatzMitbestimmungs- und Überwachungsrechte eines Betriebsrats sind auf den Betrieb begrenzt, für den er errichtet wurde.