2/1.4 Befristete Arbeitsverträge mit Profifußballspielern

Autor: Schrader

Besprechung zum Urteil des BAG v. 16.01.2018 - 7 AZR 312/16

§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG

I. LeitsatzDie Befristung von Arbeitsverträgen mit Fußballspielern der Bundesliga ist rechtmäßig.

II. SachverhaltEs ging um einen Torhüter, der bei einem Verein der ersten Bundesliga tätig gewesen war. Seit 2009 hatte er lediglich befristete Arbeitsverträge erhalten. In der Saison 2013/2014 spielte er in zehn von elf Bundesligaspielen mit, bis er im Oktober 2013 krankheitsbedingt ausfiel. Nach dem elften Spieltag hatte er keine weiteren Einsätze mehr, wurde aber wieder gesund und nach dem 17. Spieltag nahm er auf Anweisung des Vereins nur noch am Trainings- und Spielbetrieb der zweiten Mannschaft in der Regionalliga teil. Später endete das Arbeitsverhältnis durch die Befristung mit dem 30.06.2014.Der befristete Vertrag hatte jedoch eine Option für beide Parteien vorgesehen, den Vertrag bis zum 30.06.2015 zu verlängern, sofern der Torhüter in der Saison 2013/2014 in mindestens 23 Bundesligaspielen eingesetzt worden wäre. Zudem hätte der Fußballer nach dem Vertrag eine Punkteinsatzprämie und eine Erfolgspunkteinsatzprämie für Ligaspiele erhalten, in denen er von Beginn an oder mindestens 45 Minuten eingesetzt gewesen war. Nun zog der Torwart vor die Arbeitsgerichte.

1.

Zum einen wollte er feststellen lassen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der vereinbarten Befristung geendet hat.

2.