2/1.2 Videoüberwachung durch den Arbeitgeber

Autor: Schrader

Besprechung zum Urteil des BAG v. 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

§ 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG a.F.; Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG

I. Leitsatz
Hat ein Arbeitgeber rechtmäßig Videoaufzeichnungen gefertigt, kann er diese auch noch nach einem längeren Zeitablauf zur Überführung eines Arbeitnehmers wegen Straftaten im Betrieb verwenden.