Autor: Schrader |
Besprechung zum Urteil des BAG v. 23.08.2018 - 2 AZR 133/18
§ 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG a.F.; Art. 1 Abs.
I. Leitsatz
Hat ein Arbeitgeber rechtmäßig Videoaufzeichnungen gefertigt, kann er diese auch noch nach einem längeren Zeitablauf zur Überführung eines Arbeitnehmers wegen Straftaten im Betrieb verwenden.
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