2/1.3 Neuer Entlassungsbegriff bei Massenentlassungen

Autor: Schrader

Besprechung zum Urteil des BAG v. 26.01.2017 - 6 AZR 442/16

§§ 17, 18 Abs. 4 KSchG; Art. 3, Art. 6 GG

I. LeitsatzSind Arbeitnehmer von einer Massenentlassung betroffen, deren Kündigung einer behördlichen Zustimmung bedarf, reicht es aus, wenn der Arbeitgeber innerhalb des 30-Tage-Zeitraums den Antrag auf Zustimmung gestellt hat.