Autor: Kolmhuber |
EU-Mitgliedstaaten müssen Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge verhindern
Besprechung zum Urteil des EuGH v. 26.02.2015 -
I. LeitsatzFeste Beschäftigungsverhältnisse stellen einen wichtigen Aspekt des Arbeitnehmerschutzes dar, während befristete Arbeitsverträge nur unter bestimmten Umständen auch den Bedürfnissen der Arbeitnehmer entsprechen können.
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