I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Januar 2016 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen bei einem Gesamtgebührenwert von 61.978,08 EUR die Klägerin zu 93 % und die Beklagte zu 7 %. Die Kosten des Verfahrens
III. Der Gebührenwert dieses Schlussurteils wird auf 45.000,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer (zweiten) betriebsbedingten Kündigung und hilfsweise um einen Nachteilsausgleich.
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