LAG München - Urteil vom 16.12.2003
6 Sa 849/03
Normen:
DÜG § 1 ;
Fundstellen:
AuA 2005, 176
Vorinstanzen:
ArbG Rosenheim, vom 05.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 890/02

Betriebliche Übung zur Erhöhung von Löhnen und Gehältern entsprechend der Tarifentwicklung bei nicht tarifgebundenem Arbeitgeber

LAG München, Urteil vom 16.12.2003 - Aktenzeichen 6 Sa 849/03

DRsp Nr. 2005/235

Betriebliche Übung zur Erhöhung von Löhnen und Gehältern entsprechend der Tarifentwicklung bei nicht tarifgebundenem Arbeitgeber

»Bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber kann eine betriebliche Übung zur Erhöhung von Löhnen und Gehältern entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Betrieb nur entstehen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (hier verneint in Anlehnung an BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 EzA § 259 ZPO Nr. 1).«

Normenkette:

DÜG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über tarifliche Entgeltansprüche.

Der Kläger ist auf der Grundlage eines schriftlichen Anstellungsvertrages vom 27. Juli 1994 (Blatt 7/8 der Akte) bei der Beklagten als technischer Angestellter (Qualitätstechniker) beschäftigt. Eingestuft nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrages für die Angestellten der Bayerischen Metallindustrie vom 1. Juni 1994 in die Gehaltsgruppe JV/1. Gruppenjahr hatte er in der Vergangenheit jeweils die ausgehandelten tariflichen Gehaltserhöhungen erhalten, in den Jahren 2002 und 2003 allerdings nur mehr teilweise.