Autor: Kloppenburg |
Die Verpflichtung zur Beteiligung des Betriebsrats besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem in der konstituierenden Sitzung ein Vorsitzender und sein Stellvertreter gewählt worden sind. Bis dahin kann der Arbeitgeber Kündigungen ohne Anhörung des Betriebsrats aussprechen.3)
Eine Wahlanfechtung steht dem nicht entgegen. Die Ungültigkeit einer Betriebsratswahl steht in diesem Fall erst mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung fest. Eine erfolgreiche Wahlanfechtung wirkt nicht zurück. Die Rechtskraft tritt erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ein.
Demgegenüber wirkt die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl zurück.4) Der Arbeitgeber kann den Einwand der Nichtigkeit jederzeit vorbringen, auch im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses.
Besonderheiten gelten bei Umstrukturierungen:
Werden im Rahmen von Umstrukturierungen den neugegründeten Unternehmen Betriebsteile zugeordnet, so kann trotz des Wechsels der Arbeitgeberstellung der auf verschiedene Unternehmen aufgespaltene Betrieb noch im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn als Einheit weiter existieren.
Praxistippnach einer Spaltung nach § Abs. Nr. 2 , wenn |
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