7/8.1.2.3 Betriebsstilllegung

Autor: von der Ehe

Ein Betriebsübergang liegt nur dann vor, wenn der Erwerber den Betrieb tatsächlich fortführt. Betriebsübergang und Betriebsstilllegung schließen einander aus.1)

Risiko der nur scheinbaren Stilllegung

Praktisch relevant wird die Abgrenzung zwischen Betriebsübergang und Betriebsstilllegung insbesondere dann, wenn ein Betrieb seine Tätigkeit zunächst einstellt und anschließend die Betriebsmittel veräußert. Für die Arbeitnehmer ergibt sich dann das Risiko einer nur scheinbaren Stilllegung und somit der Umgehung des besonderen Bestandsschutzes.2)

Definition der Betriebsstilllegung

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist unter einer Betriebsstilllegung die "Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren Ausdruck darin findet, dass der Arbeitgeber die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernsthaften Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne weiterzuverfolgen."3)